Chronik
Der geschichtliche Hintergrund und heutige Status der Maurer vom Königlichen Bogen von Deutschland, ist wie folgt zu beleuchten:
1. Erteilung eines amerikanischen Patents
Am 25. Sept. 1956 erteilte das „General Grand Chapter of Royal Arch Masons International“ (kurz: GGCRAMI) vier unter seine Jurisdiktion gestellten Kapiteln in der Bundesrepublik Deutschland ein Patent, um ein nationales Großkapitel mit der Bezeichnung „Grand Chapter of Royal Arch Masons of the Country of Germany“ zu gründen.
Dieses neu gegründete deutsche Großkapitel mit der Bezeichnung „Oberstes Großkapitel der Maurer vom Königlichen Bogen von Deutschland“ (kurz OGKdMvKBvD) wurde allerdings unter das Weisungsrecht des GGCRAMI in den USA gestellt. Es wurde verpflichtet, jederzeit seinen Gehorsam, seine Loyalität und Treue gegenüber dem amerikanischen GGCRAMI zu geloben.
Das deutsche OGKdMvKBvD war also bereits zum Zeitpunkt der Gründung, entgegen dessen, was die Namensgebung interpretieren lässt, keine souveräne nationale freimaurerische Körperschaft. lm Gegenteil, sie war ein Distrikt des amerikanischen GGCRAMI mit Weisungs- und finanzieller Abgabenverpflichtung.
Nach deutschem Recht (BGB) war das OGKdMvKBvD jedoch in Bezug auf die nationalen Gesetze, behördlichen, steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten de facto ein nicht eingetragener Verein.
2. Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.)
In der Jahreshauptversammlung am 10. Mai 2014 wurde von mehr als 2/3 der Mitglieder des OGKdMvKBvD seine Umwandlung in einen eingetragenen Verein (e.V.) beschlossen und vollzogen, wodurch das deutsche OGdMvKBvD e.V. zur juristischen Person gemäß § 21 BGB wurde. Demzufolge stand das deutsche OGKdMvKBvD e.V. nicht mehr unter dem freimaurerischen Weisungsrecht der USA, sondern wurde souverän.
3. Außerkraftsetzung des amerikanischen Patents
Mit Schreiben vom 11. Mai 2014 an den damals amtierenden Groß-Hohepriester, der das deutsche OGdMvKBvD, bisher führte, setzte der General-Groß-Hohepriester der USA das vom GGCRAMI erteilte Patent für das deutsche OGdMvKBvD außer Kraft und entließ de facto und de jure das deutsche OGdMvKBvD e.V. aus der amerikanischen Obhut.
Dieses ist insoweit konsequent, da die USA das deutsche OGdMvKBvD bis zu diesem Zeitpunkt als ,,Distrikt" betrachteten und nicht als souverän.
4. Regularität
Diese Außerkraftsetzung hatte jedoch keine Auswirkung auf den zivilrechtlichen Status des OGdMvKBvD e.V., sondern berührte lediglich die Frage von Besuchsregelungen amerikanischer und deutscher Kapitel.
In zwei weiteren Briefen vom Juli und August 2014 hat der damalige amerikanische General-Groß-Hohepriester selbst festgestellt, daß die Außerkraftsetzung des Patentes des deutschen OGdMvKBvD keine Auswirkung auf die Regularität der deutschen Kapitel hat, und somit deren Regularität bestätigt.
Das deutsche OGdMvKBvD e.V. ist also ein souveränes nationales Großkapitel, dessen Mitglieder reguläre Körperschaften sind.
5. Bearbeitete Grade
Das deutsche OGKdMvKBvD e.V. erteilt ihren Mitgliedskörperschaften gemäß seiner Satzung von 2014 das Patent in den Graden des Markmeisters, des Altmeisters, des Sehr vortrefflichen Meisters und des Maurers vom Königlichen Bogen masonisch zu arbeiten.
Die kryptischen Grade - der Königliche Meister, der Auserwählte Meister und der Höchst Vortrefflichen Meister - sind in der Folge im deutschen OGKdMvKBvD auf Grundlage des regulären KONZILS in Berlin im deutschen OGKdMvKBvD e.V. als Kapitelgrade im Lehrkapitel integriert worden.
6. Dispens für amerikanische Kapitel auf deutschem Territorium
Eine kleine Anzahl von Kapiteln und Konzile mit amerikanischer Mitgliederdominanz trat dem deutschen OGdMvKBvD e.V. nicht bei, sondern blieb beim amerikanischen GGCRAMI.
Diese wurden damit amerikanische, auf deutschem Territorium masonisch arbeitende Kapitel und Konzile, denen das deutschen OGdMvKBvD e.V. Dispens erteilte, ihre masonische Arbeit im amerikanischen Ritual fortzuführen.
Dieses geschah in der Absicht, mit den US-amerikanischen Kapiteln und Konzilen weiterhin freundschaftlich und in freimaurerischer Harmonie zu verkehren.
7. Internationalität
Im Laufe der Jahre hatte das OGKdMvKBvD e.V. 4 in Österreich gegründeten Kapiteln ein Patent erteilt. Diese gründeten in der Folge mit Wirkung vom 12.03.2020 ein eigenes souveränes und reguläres Großkapitel – souveränes paneuropäisches Großkapitel der Maurer vom Königlichen Bogen in Österreich. Die weiterhin gepflegte enge Verbundenheit der nunmehr zwei souveränen und regulären Großobödienzen führte nicht nur zu oftmaligsten gegenseitigen Besuchen deren Mitglieder, es konnten zahlreichste neue Brüder – vor allem aus Sachsen und Polen – als neue Mitglieder gewonnen werden
8. Gründung des I.s.p. Gk.d.Y.R
Der Neuzugang der Mitglieder aus Sachsen hatte eine solch erstaunliche und erfreuliche Dimension angenommen, dass in der Folge hier Kapitel gegründet und jeweils mit einem Patent des Souveränen paneuropäischen GROSSKAPITEL der Maurer vom KÖNIGLICHEN Bogen von Österreich ausgestattet werden konnten. Diese Entwicklung im Rahmen einer engen und freundschaftlichen Verbundenheit führte aus einem Selbstverständnis heraus zur Gründung einer weiteren neuen souveränen und regulären internationalen Großobedienz in Dresden. Am 24. Februar 2024 wurde das ”Internationale souveräne paneuropäische Großkapitel des York Ritus”, mit Sitz in Dresden, gegründet.
9. Eintragung
Am 06. November 2024 wurde das I.s.p.GK.d.Y.R. beim Amtsgericht Dresden ins Vereinsregister (VR 14863) eingetragen und ist seitdem ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder aus natürlichen Personen in 7 Kapiteln, ebenfalls Vereine, bestehen.
Die Anerkennung der Souveränität und Regularität auf internationaler Ebene wird durch bestehende Anerkennungs- und Freundschaftsverträge zwischen dem s.p.GK.d.M.v.K.B.v.Ö und dem I.s.p.GK.d.Y.R. e.V. in Deutschland dokumentiert..